Klasse A Führerschein machen
Schneller und einfacher Ablauf
Keine Prüfungen/Tests erforderlich
Vertrauenswürdige und sichere Daten
Klasse A Führerschein machen
Mit dem Erwerb des Motorradführerscheins der Klasse A dürfen Sie leistungsstarke Motorräder ohne die für die Klasse A2 geltenden Leistungsbeschränkungen fahren. Die Klasse A umfasst zudem bestimmte dreirädrige Fahrzeuge. Der Weg zum Führerschein der Klasse A hängt vor allem davon ab, ob Sie ganz von vorn beginnen oder bereits seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse A2 sind. Möchten Sie den Führerschein der Klasse A erwerben? Informieren Sie sich über die Voraussetzungen, planen Sie Ihre Ausbildung und bereiten Sie sich auf den nächsten Schritt vor.
Was darf man mit Klasse A fahren?
Die Fahrerlaubnis Klasse A berechtigt zum Führen von Krafträdern mit mehr als 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h – ohne die Leistungsbegrenzung der Klasse A2. Außerdem umfasst Klasse A bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW.
Mit Klasse A sind außerdem die Klassen AM, A1 und A2 eingeschlossen.
Ab welchem Alter kann man den Führerschein Klasse A machen?
Das Mindestalter hängt vom Ausbildungsweg ab:
| Weg zur Klasse A | Mindestalter |
|---|---|
| Direkteinstieg auf Krafträder | 24 Jahre |
| Aufstieg von A2 nach mindestens 2 Jahren | 20 Jahre |
| Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW | 21 Jahre |
Diese Altersgrenzen ergeben sich aus § 10 FeV.
Der Direkteinstieg ist damit bereits ab 24 Jahren möglich. Wer zunächst A2 besitzt und diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre hat, kann Klasse A bereits ab 20 Jahren erwerben.
Klasse A Führerschein machen: Voraussetzungen
Für den regulären Erwerb sind unter anderem folgende Punkte wichtig:
- erforderliches Mindestalter
- Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
- Anmeldung bei einer Fahrschule
- vorgeschriebener Theorieunterricht
- praktische Ausbildung
- Sehtest bzw. die erforderlichen Nachweise
- Erste-Hilfe-Nachweis
- bestandene theoretische Prüfung
- bestandene praktische Prüfung
Die konkreten Anforderungen können davon abhängen, ob es sich um einen Direkteinstieg oder eine Erweiterung handelt.
Klasse A Direkteinstieg
Beim Direkteinstieg beginnt die Ausbildung unmittelbar für Klasse A. Die theoretische Ausbildung umfasst grundsätzlich 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff.
Für die praktische Ausbildung gibt es Grundausbildung und vorgeschriebene besondere Ausbildungsfahrten. Die tatsächliche Anzahl der normalen Übungsstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab.
Bei der praktischen Ausbildung geht es unter anderem darum, das Motorrad sicher zu beherrschen, Verkehrsabläufe richtig einzuschätzen und typische Fahrsituationen selbstständig zu bewältigen.
Von A2 auf A wechseln
Wer bereits mindestens zwei Jahre Klasse A2 besitzt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Klasse A aufsteigen.
Der große Vorteil: Beim Aufstieg nach mindestens zweijährigem A2-Vorbesitz ist keine theoretische Prüfung erforderlich; außerdem ist keine reguläre praktische Ausbildung vorgeschrieben. Entscheidend ist jedoch weiterhin die praktische Prüfung.
Der Fahrlehrer muss vor der Vorstellung zur Prüfung feststellen, dass die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse vorhanden sind.
Klasse A Führerschein Prüfung
Beim Direkteinstieg besteht der Erwerb grundsätzlich aus:
- theoretischer Prüfung
- praktischer Prüfung
Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden und frühestens einen Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.
Beim Aufstieg von A2 auf A nach mindestens zwei Jahren ist dagegen nur die praktische Prüfung erforderlich.
Was kostet der Führerschein Klasse A?
Die Kosten sind nicht bundesweit einheitlich. Fahrschulen legen ihre Preise selbst fest. Einen wesentlichen Anteil machen Fahrstunden und Sonderfahrten aus.
Der ADAC nennt für den Motorradführerschein Klasse A als typische Gesamtkosten häufig etwa 2.500 bis 3.000 Euro, wobei individuelle Fälle auch darüber liegen können.
Zu den möglichen Kosten gehören:
- Grundbetrag der Fahrschule
- Theorieunterricht
- Lernmaterial
- normale Fahrstunden
- Sonderfahrten
- Prüfungsgebühren
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- biometrisches Passfoto
- Verwaltungsgebühren
Wichtig: Wer bereits A2 besitzt und die Voraussetzungen für den Aufstieg erfüllt, kann einen deutlich anderen Ausbildungsumfang haben als jemand beim Direkteinstieg.
Unsere zufriedenen Kunden
Miranda Snyder
Ich wollte den Motorradführerschein der Klasse A machen und habe mich zunächst über die Voraussetzungen in Deutschland informiert. Besonders wichtig waren für mich das Mindestalter, die Kosten und der Ablauf der Fahrschulausbildung.
Harold Harrison
Vor meiner Anmeldung bei einer Fahrschule habe ich mich über die theoretische und praktische Ausbildung informiert. Die Informationen zu den Prüfungen, den erforderlichen Unterlagen und den möglichen Kosten haben mir bei der Planung geholfen.
Debra Reyes
Ich wollte herausfinden, welche Voraussetzungen ausländische Staatsangehörige erfüllen müssen, um in Deutschland den Motorradführerschein Klasse A zu machen. Dabei habe ich mich über die erforderlichen Dokumente, den gewöhnlichen Aufenthalt und die geltenden Prüfungsregeln informiert.
Kyle Romero
Ich habe mich über den Aufstieg von der Führerscheinklasse A2 zur Klasse A informiert. Besonders interessiert haben mich die erforderliche Besitzdauer, die möglichen Ausbildungswege und die Voraussetzungen für den Erwerb der unbeschränkten Motorradklasse.
Wie lange dauert es, Klasse A zu machen?
Die Dauer lässt sich nicht pauschal festlegen. Sie hängt unter anderem vom Alter, vorhandenen Fahrerlaubnisklassen, individuellen Fahrkenntnissen, verfügbaren Fahrstunden und Prüfungsterminen ab.
Beim Aufstieg von A2 nach mindestens zwei Jahren kann der Ausbildungsaufwand deutlich geringer sein, weil die gesetzliche Ausbildung nicht wie beim Direkteinstieg durchgeführt werden muss.
Klasse A Führerschein machen
Der reguläre Weg führt über Fahrschule, Fahrerlaubnisantrag, Ausbildung und die vorgeschriebenen Prüfungen. Ein regulärer Direkterwerb der Klasse A ohne die erforderlichen Prüfungen ist nicht der normale gesetzliche Erwerbsweg.
Wer bereits einen ausländischen Führerschein besitzt, sollte dagegen prüfen lassen, ob eine Umschreibung oder Anerkennung möglich ist. Dafür gelten andere Regelungen.
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